der Berlin Rock Coaches GmbH & Co. KG
Die Angebote der Berlin Rock Coaches GmbH & Co. KG sind freibleibend.
Der Besteller kann seinen Auftrag mündlich oder schriftlich erteilen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages durch die Berlin Rock Coaches GmbH & Co. KG zustande.
Maßgebend für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der schriftlichen Bestätigung.
Die Leistungen umfassen in dem durch die schriftliche Bestätigung vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Fahrzeuges der vereinbarten Art mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung.
Bie Beaufsichtigung der Fahrgäste, die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeuges zurücklässt, die Beaufsichtigung des Gepäcks, insbesondere beim Be- und Entladen, sind ausdrücklich nicht Teil der vereinbarten Leistung.
Es gelten der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis und der auf dieser Grundlage ausgehandelte Zahlungsplan.
Kündigt der Besteller den Vertrag vor Fahrtende oder nimmt er das Fahrzeug nicht in Anspruch, so tritt keine Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung ein, sofern die Kündigung nicht auf einem Umstand beruht, den die Berlin Rock Coaches GmbH & Co. KG zu verantworten hat. Die Berlin Rock Coaches GmbH & Co. KG muss sich ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einem anderweitigen Einsatz des Fahrzeuges anrechnen lassen.
Der Besteller hat in diesen Fällen folgende Pauschalen zu entrichten:
Bei Absagen, egal aus welchem Grund, werden mind. 10% bereits geleisteter Anzahlungen nicht erstattet.
Die Schadenersatzzahlung ist entsprechend höher oder niedriger, wenn die Berlin Rock Coaches GmbH & Co. KG einen höheren oder der Besteller einen niedrigeren Schaden nachweist.
Die Berlin Rock Coaches GmbH & Co. KG und der Besteller können den Vertrag kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, den sie nicht zu vertreten haben und der die Fortsetzung der Beförderung unzumutbar macht, insbesondere in Fällen höherer Gewalt wie Krieg, Unruhen, Epidemien, erheblich gefährdenden Witterungs- und Straßenverhältnissen, Grenzschließungen und Straßensperren.
Bei unverschuldetem Fahrzeugausfall, insbesondere bedingt durch unverschuldete Unfälle, technische Defekte am Fahrzeug trotz ordnungsgemäßer Wartung etc., ist die Berlin Rock Coaches GmbH & Co. KG verpflichtet, ein gleichwertiges Fahrzeug zu stellen. Steht ein solches aus ebensolchen Umständen oder wegen mangelnder Anmietbarkeit nicht zur Verfügung, so werden die Berlin Rock Coaches GmbH & Co. KG und der Besteller von ihren Leistungspflichten frei.
Die Berlin Rock Coaches GmbH & Co. KG hat im Einvernehmen mit dem Besteller in beiden Fällen die während der Beförderungszeit erforderlichen organisatorischen Abwicklungsmaßnahmen zu treffen. Für erbrachte Leistungen erhält die Berlin Rock Coaches GmbH & Co. KG eine Vergütung nach ihren üblichen Sätzen. Entstehende Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen.
Die Berlin Rock Coaches GmbH & Co. KG haftet für Sachschäden im Rahmen des § 23 Personenbeförderungsgesetz (Haftungsausschluss, soweit der Sachschaden Euro 1.022,58 je Person übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Berlin Rock Coaches GmbH & Co. KG beruht).
Im Übrigen ist die Haftung für Pflichtverletzungen im Rahmen des abgeschlossenen Beförderungsvertrages gleich aus welchem Rechtsgrund seitens der Berlin Rock Coaches GmbH & Co. KG auf den dreifachen Beförderungspreis beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Unberührt hiervon bleibt die Haftung der Berlin Rock Coaches GmbH & Co. KG wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Unberührt von der Haftungsbeschränkung bleiben deliktische Ansprüche, die ihre Grundlage außerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen der Berlin Rock Coaches GmbH & Co. KG und dem Besteller haben.
Eine weitergehende Haftung der Berlin Rock Coaches GmbH & Co. KG ist ausgeschlossen, wobei auf § 2 Abs. 3 verwiesen wird.
Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB behalten die anderen Bestimmungen ihre Wirksamkeit.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.